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Aktuelle Bauleitplanungen und Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Tauberbischofsheim

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat ein sogenanntes Geoportal eingerichtet. Über dieses kostenfreie Portal können alle Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Bebauungspläne der Ortschaften und Stadtteile von Tauberbischofsheim abrufen und auch ausdrucken.

Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne abrufen zu

Tauberbischofsheim
Dienstadt
Distelhausen
 Dittigheim
Dittwar
Hochhausen
Impfingen


Anleitung zum Abrufen der Geoportaldaten:
Nachdem Sie dem o.g. Link gefolgt sind, wählen Sie nun das gewünschte Grundstück durch anklicken aus.
Es öffnet sich eine Maske mit Objektinformation. Wählen Sie hier nun  den Link hinter "Originalplan".
Nun wird Ihnen der für das Grundstück rechtskräftige Bebauungsplan mit den einzelnen Bestandteilen angezeigt.

Eine detailliertere Anleitung finden Sie in der oberen rechten Ecke des Geoportals, in dem Sie auf das Info-Symbol klicken.

Nachfolgende Bebauungspläne wurden erlassen, befinden sich jedoch noch nicht im Geoportal:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tauberpark (St. Michael)“ auf der Gemarkung Tauberbischofsheim

Hier: Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW

hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:


 die Ausführungsplanung für die Erschließung, bestehend aus:

die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung, bestehend aus

Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße" auf Gemarkung Tauberbischofsheim

h i e r :     Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse nach § 10 BauGB und § 74 LBO-BW


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schirrmannweg“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Fichtengrund“ auf Gemarkung Tauberbischofsheim und den Erlass zugeordneter örtlicher Bauvorschriften;

  1. hier: Genehmigung nach §10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Abs. 6 und 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)


hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Laufende Bauleitplanungen

Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch normierten gemeindlichen Planungshoheit sind von den Kommunen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

Laufende Flächennutzungsplanverfahren

Auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung nimmt die Stadt Tauberbischofsheim als erfüllende Gemeinde der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wahr.

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im formellen Verfahren:

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) auf den Grundstücken Flst.-Nrn.: 9580, 9581, 9582, 9583, 9643 z.T. (Weg), 9578, 9577/1 z.T. der Gemarkung Pülfringen und den Grundstücken Flst.-Nrn. 12353 z.T. (Weg), 12359 z.T., 13904 z.T., 13905 z.T., 13911 z.T. (Weg) der Gemarkung Gissigheim und umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.

Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 7,6 ha auf den Gemarkungen Schönfeld und Ilmspan entlang der Bundesautobahn A 81 westlich der Ortslage Schönfeld. 

Hierzu können Sie folgende Entwurfsunterlagen herunterladen:

27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Königheim und bezieht sich auf die Darstellung einer Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 12,5 ha auf der Gemarkung Brehmen.

Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf einer Fläche von ca. 0,9 ha auf der Gemarkung Gerchsheim.

Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 29. Änderung bezieht sich auf die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2a Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Fläche von ca. 1,16 ha auf der Gemarkung Großrinderfeld, die bislang Gegenstand der 18. Änderung des Flächennutzungsplans war.

Hierzu können Sie folgende Vorentwurfsunterlagen herunterladen:

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Großrinderfeld und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 33,0 ha auf der Gemarkung Gerchsheim. 

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 13,4 ha auf der Gemarkung Dittigheim.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 18,6 ha auf der Gemarkung Dienstadt.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Tauberbischofsheim und bezieht sich auf die Darstellung von zwei Sonderbauflächen (S) im Sinne von § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 11,5 ha auf der Gemarkung
Impfingen.

Hierzu können Sie folgende Unterlagen herunterladen:

Rahmen- und Kriterienplanung für Freiflächen- Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Tauberbischofsheim

Der im Katalog formulierte Kriterienrahmen soll die Stadt Tauberbischofsheim bei einer objektive Beurteilung der Standortfrage vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen und diesen gewährleisten. Innerhalb des Kriterienrahmens kann sich die Stadt Tauberbischofsheim im Zuge der Abwägung für die Bevorzugung einer Anfrage / eines Antrags und, damit notwendig, für die Zurücksetzung / Ablehnung der anderen Anfragen / Anträge entscheiden.

Kontakt

Frau Sabine Oberst

Amtsleiterin Rechts- und Ordnungswesen

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3000
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-111
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen

Frau Corinna Ehrmann

Bauverständige

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3101
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Bauordnungsamt

Frau Stefanie Kraft

Sachbearbeiterin

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 3103
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-117
Aufgaben

Rechts- und Ordnungswesen,

Bauverwaltung

 

Frau Stephanie Merz

Sachbearbeiterin

Telefon 09341 803 3102
Fax 09341 803 7004
Gebäude Klosterhof
Raum K-112
Aufgaben

Bauordnungsamt