Zentrale Kitaplatz-Vormerkung für Tauberbischofsheim
Gemeinsam mit allen Krippen- und Kindergartenträgern versucht die Stadt jährlich Nachfrage und Angebot im Bereich der Krippen- und Kindergartenbetreuung abzugleichen.Für eine frühzeitige Weichenstellung müssen die Kinder rechtzeitig in den Einrichtungen angemeldet werden.
Um in Zukunft besser planen zu können und auch Ihnen rechtzeitig Planungssicherheit zu geben, hat die Stadt in Abstimmung mit allen Einrichtungen ein neues Anmeldesystem entwickelt.
Über die "zentrale Kitaplatz-Vormerkung" können Sie Ihr Kind für einen Krippen- oder Kindergartenplatz vormerken lassen.
Unter nachfolgendem Link erstellen Sie bitte einen Benutzer und geben Ihre Daten und Wünsche bzgl. des Betreuungsplatzes für Ihr Kind ein. Wir bitten um korrekte Eingabe Ihrer Daten. Nach Eingang Ihrer Vormerkung werden die Daten an die von Ihnen ausgewählte Einrichtung weitergegeben und bearbeitet. Die ausgewählte Einrichtung wird über die Platzvergabe entscheiden und Sie kontaktieren. Falls jedoch keine Platzzusage möglich ist, wird sich die Stadt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst über die Gruppenformen und Betreuungszeiten der einzelnen Einrichtungen zu informieren. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Kinderkrippen und Kindertagesstätten in der Kernstadt und den umliegenden Ortsteilen.
Hier geht´s zur zentralen Kitaplatz-Vormerkung!
Bestätigungsformular (PDF,167 KB) für die Platzzusage
Der Kitaplatz-Wegweiser ist eine Orientierungshilfe bei der Suche nach der passenden Kinderkrippe oder Kindertagesstätte.
Kitaplatz-Wegweiser (PDF,19,8 MB)
Informationen zur zentralen Kitaplatz-Vormerkung
So funktioniert die zentrale Kitaplatz-Vormerkung
- Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote für Krippen- und Kindergartenplätze in Tauberbischofsheim und Ihren Ortsteilen informiert haben, können Sie sich über das Kitaplatz-Vormerkportal registrieren.
- Bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen. Falls Sie der Datenschutzerklärung nicht zustimmen, können Sie an diesem Kitaplatz-Vormerkverfahren nicht teilnehmen. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Prüfen Sie ggf. Iherm Spam-Ordner). In der E-Mail wird Ihnen ein Link mitgeteilt, den Sie bestätigen müssen. Nach der Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden und Ihre Vormerkung vornehmen.
- Sollten Sie keine Möglichkeit haben das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder auch direkt in einer Einrichtung vornehmen lassen.
- Geben Sie die notwendigen Daten zu Ihnen und Ihrem Kind ein.
- Wichtig: Vormerkungen für einen Krippenplatz und anschließend für einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren müssen separat vorgenommen werden. Eine Registrierung als Eltern genügt. Über den Button „weitere Vormerkung" können Sie weitere Vormerkungen anlegen.
- Die Vormerkung ist ab der Geburt Ihres Kindes möglich.
- Sie können bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen, bei denen Sie Ihr Kind vormerken lassen möchten.
- Speichern Sie den Fragebogen, damit Ihre Vormerkung registriert ist. Drucken Sie sich die Daten für Ihre Unterlagen aus.
- Die Kindertageseinrichtungen vergeben die Betreuungsplätze selbst. Ihre Vormerkung wird zunächst an das Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim geschickt. Nach Prüfung Ihrer Daten wird Ihre Vormerkung an die gewünschte(n) Einrichtung(en) weitergeleitet.
- Bitte beachten Sie, dass Ihre Vormerkung frühestens 11 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum bearbeitet wird.
- Ist eine Aufnahme möglich, meldet sich die gewünschte Einrichtung innerhalb 4 Wochen bei Ihnen und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab.
- Den zugesagten Betreuungsplatz müssen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Das Bestätigungsformular kann hier heruntergeladen werden oder liegt auch in den Kindertagesstätten und im Familienbüro aus. Nach Eingang der Platzbestätigung meldet sich die Kindertagesstätte bei Ihnen und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab (Einladung zum Elterngespräch usw.).
- Sollte in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzt sich sie zentrale Stelle der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim – Familienbüro – mit Ihnen in Verbindung um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
- Sie können mit Ihren Benutzerdaten jederzeit auf Ihre Vormerkung zugreifen und Ihre Daten bei Bedarf ändern. Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, werden Ihre Daten jederzeit gelöscht.
Nach welchen Kriterien werden Plätze vergeben?
- Vorrangige Aufnahme von Kindern aus Tauberbischofsheim und den Ortsteilen.
- Soziale Faktoren können zu einer bevorzugten Platzvergabe führen.
- Alter des Kindes (älteres Kind hat Vorrang vor jüngerem Kind)
- Krippen- und Ganztagsplätze werden vorrangig an Eltern vergeben, die alleinerziehend und/oder beide berüftstätig und/oder in Ausbildung sind
- Kinder, die bereits auf der Warteliste stehen und bereit waren, mind. 6 Monate zu warten (nach Abstimmung zwischen Stadt und Einrichtung)
- Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit berücksichtigt (wenn beide Kinder gleichzeitig in einer Kindertagesstätte sind).
Standorte Krippen- und Kindertageseinrichtungen
Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gesetzliche anerkannte Betreuungsform im familiennahmen Umfeld.
Im Rahmen der Tagespflege können Kinder von 0 bis zum 14. Lebensjahr regelmäßig für einen Teil des Tages oder ganztags durch eine Tagespflegeperson betreut werden. Die Kindertagespflege ist eine Alternative und Ergänzung zur Krippe- oder Kindertageseinrichtung.
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhauses verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter. Insbesondere für Kinder Alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein. Auch im Haushalt des Tagespflegekindes ist die Betreuung möglich.
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Kinder werden im Haushalt der Personenberechtigten betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt mit betreut werden.
Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
Das Kind wird im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. Dabei dürfen, je nach Größe des Haushaltes bis zu fünf Kinder betreut werden. Das zuständige Jugendamt entscheidet, ob der Haushalt der Tagespflegeperson für die Betreuung von Kindern geeignet ist.
Eine Anmeldung für die Kindertagespflege ist über das zentrale Kita-Platz Vormerkprogramm nicht möglich, diese muss beim Tageselternverein selbst vorgenommen werden.
Über weitere Möglichkeiten informieren gerne die Mitarbeiter/innen des Tageselternvereins. Eine Liste der Tagespflegepersonen in Tauberbischofsheim erhalten Sie ebenfalls vom Tageselternverein.
Kontaktdaten:
Tageselternverein
Main-Tauber-Kreis e. V.
Bahnhofstraße 11
97941 Tauberbischofsheim
Tel. 09341 / 897 82 87 od. - 89 der 897 53 31
Fax. 09341 / 897 52 96
E-Mail: info@tev-main-tauber.de
Internet: www.tev-main-tauber.de
Häufige Fragen und Antworten
Wann muss ich mein Kind anmelden?
Nehmen Sie Ihre Bedarfsmeldung bitte sobald als möglich vor. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihren Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbegin vorzunehmen.
Mein Kind ist noch nicht geboren, kann ich es bereits vormerken lassen?
Leider nein. Wir bitten um Verständnis, dass eine Vormerkung erst ab Geburt Ihres Kindes möglich ist.
Ich benötige noch im aktuellen Jahr einen Platz. Wie lange muss ich warten? Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Ihre Vormerkung für das aktuelle Kindergartenjahr wird nach Eingang an die von Ihnen ausgewählte(n) Kindertagesstätte(n) weitergeleitet. Diese prüfen dann, ob Sie Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt aufnehmen können. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kindertagesstätte mit Ihnen Kontakt auf.
Sollte in keiner Wunscheinrichtung ein Platz frei sein, wird das Familienbüro mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
Sie haben Fragen zum Bearbeitungsstatus?
Melden Sie sich hierzu bitte im Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim.
Was passiert, wenn ich ganz dringend einen Platz benötige?
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt im Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim.
Ich benötige erst im nächsten Jahr oder später einen Platz. Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Ihre Vormerkung wird frühestens 11 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an die von Ihnen ausgewählte(n) Kindertagesstätte(n) weitergeleitet. Diese prüfen dann, ob sie Ihr Kind zum gewünschten Zeitpunkt aufnehmen können. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kinderkrippe oder Kindertagesstätte anschließend mit Ihnen Kontakt auf.
Sollte in keiner Wunscheinrichtung ein Platz frei sein, wird das Familienbüro mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen und alternative Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
Mein unter 3jähriges Kind wird derzeit in einer Krippengruppe betreut. Muss ich mein Kind für eine Anschlussbetreuung in einer Kindergartengruppe im Anmeldesystem anmelden?
Ja. Bitte nehmen Sie in diesem Fall eine weitere Vormerkung vor.
Schließe ich mit der Bedarfsmeldung über das Vormerksystem einen Betreuungsvertrag ab?
Nein, der Betreuungsvertrag wird mit der Einrichtung geschlossen, in der Ihr Kind aufgenommen wird.
Vergibt das Anmeldesystem die Plätze?
Nein. Die Plätze werden von der Kindertagestätte selbst vergeben. Die Kindertagestätte wird über das System über neue Vormerkungen informiert. Ist eine Aufnahme möglich, bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen eine Zusage. Für die weitere Aufnahme Ihres Kindes nimmt die Kindertagesstätte mit Ihnen Kontakt auf.
Was passiert, wenn in den von mir gewünschten Einrichtungen kein Platz frei wird?
Sind die Plätze in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen belegt, nimmt das Familienbüro der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim mit Ihnen Kontakt auf.
Muss ich zusätzlich zur Bedarfsmeldung noch Kontakt mit der Kindertageseinrichtung aufnehmen?
Die Bedarfsmeldung über das Onlinesystem reicht aus. Es steht Ihnen selbstverständlich offen, mit den gewünschten Einrichtungen einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dabei können Sie unverbindlich ein Bild von der Einrichtung und dem pädagogischen Konzept machen.
Ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung. Was ist zu tun?
Geschwisterkinder werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn eines Ihrer Kinder die Kindertagesstätte bereits besucht, kreuzen Sie bei der zentralen Kitaplatz-Vormerkung zusätzlich „ein Geschwisterkind besucht bereits die Einrichtung" an.
Ich hab mehrere Kinder. Wie melde ich die Kinder an?
Sie müssen jedes Kind einzeln im Onlinesystem vormerken. Dazu müssen Sie sich als Erziehungsberechtigter nur einmal registrieren. Für die Eingabe eines weiteren Kindes klicken Sie bitte auf „Weitere Vormerkung" am Anfang des Bedarfsmeldung.
Ich möchte nach Tauberbischofsheim umziehen. Kann ich mein Kind vorab anmelden?
Ja. Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse an und füllen Sie bei der Bedarfsmeldung Ihres Kindes die Felder unter der Rubrik Umzug aus. Sie können angeben, ab wann Sie voraussichtlich in Tauberbischofsheim leben werden. Zudem können sie Ihre zukünftige Adresse angeben, wenn diese bereits bekannt ist.