Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Rundfunkbeitrag
Im privaten Bereich müssen Sie in der Regel für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 18,36 Euro pro Monat bezahlen.
Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben.
Ein Grund dafür ist, dass Rundfunk heutzutage zum Beispiel auch über den PC, Tablets oder Smartphones empfangen werden kann.
Es gilt daher die grundsätzliche Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 für Inhaberinnen und Inhaber von Nebenwohnungen.
Im privaten Bereich können Sie aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einen Antrag auf Ermäßigung oder auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Die für den Rundfunkbeitrag zuständige Stelle ist der
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon: 01806 999 555 10* Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
Vertiefende Informationen
Vertiefende Informationen, vor allem zu Fragen der Beitragspflicht, zur An-, Um- oder Abmeldung oder zu den Möglichkeiten einer Ermäßigung oder Befreiung, erhalten Sie auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Freigabevermerk
Stand: 30.09.2021
Verantwortlich: Staatsministerium Baden-Württemberg