Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Beschreibung
Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Kontrolle der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB (Kleiner Waffenschein)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
- Antrag auf Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte als Sportschütze
- Antrag auf Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person
- Antrag auf Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls
- Antrag auf Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte als Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständiger
-
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Jäger/Sportschützen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen
- Antrag auf Verlängerung/Änderung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
- Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Anzeige der Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
- Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen
- Anzeige über den Erwerb von Waffen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen - Termin im Landratsamt vereinbaren
- Bescheinigung zum Nachweis des Bedürfnisses im Hinblick auf § 27 SprengG
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
- Kleinen Waffenschein beantragen - Termin im Landratsamt vereinbaren
- Online-Dienste für waffenrechtliche Erlaubnis - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Waffenbesitzkarte beantragen - Termin im Landratsamt vereinbaren
- Waffen- und Sprengstoffrecht - Hinweisblatt zum Datenschutz