Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden nach Hause gesandt
Nach dem Kommunalwahlrecht für Baden-Württemberg müssen allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bis zum Tag vor der Wahl zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Personen einen Wahlschein beantragen. Deshalb wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie die Unterlagen zwei Mal erhalten, wenn Sie Briefwahl beantragt haben. Durch den Stimmzettelversand bleibt allen Wähler*innen ausreichend Zeit, sich auf seine Stimmabgabe vorzubereiten. Es ist nicht notwendig, nur aus diesem Grund Briefwahl zu beantragen.
Wenn doch zusätzlich Briefwahlunterlagen beantragt, wird voraussichtlich zusätzlich zu den Briefwahlunterlagen noch einmal Stimmzettel per Post erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass trotzdem nur einmal gewählt werden darf. Die erstmalig zugeschickten Stimmzettel bleiben somit bedeutungslos.
Die Stimmzettel wurden in der 20. Kalenderwoche an die über 7.000 Wahlberechtigten in der Kernstadt und an die etwa 3.850 Wahlberechtigten in den sechs Ortsteilen versendet. Die Stimmzettel der Kreistags- und Gemeinderatswahl sind – im Gegensatz zur Neuwahl des Gemeinderats 2023 – nicht als verbundener Block mit Prüflochung, sondern als nebeneinander mittels Perforation verbundene Stimmzettel hergestellt. Für die Wahlen der sechs Ortschaftsräte wird jeweils nur ein Stimmzettel versendet.
Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten für jede Wahl ein Merkblatt auf denen alle notwendigen Hinweise für die Stimmabgabe ausführlich erläutert werden. Wer dennoch weitere Informationen zur Stimmabgabe und den Wahlen allgemein sucht, wird auf der städtischen Website www.tauberbischofsheim.de/wahlen fündig. Neben allgemeine Informationen zu den Wahlen einschließlich der einzelnen Kandidat*innen finden Sie nützliche Links zu den weiteren Seiten, insbesondere der Landeszentrale für politische Bildung.