Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Verkehrsunfall
Jeden Tag berichten Zeitungen, Radio und Fernsehen über Verkehrsunfälle.
Doch was passiert, wenn Sie selbst betroffen sind?
Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet zu helfen, wenn er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt.
Daher gibt es einige wichtige Verhaltensregeln am Unfallort, die jeder beachten sollte.
Notruf 112 oder 110
Benötigt jemand einen Notarzt oder Rettungswagen? Der Notruf 112 oder 110 ist von jedem Telefon aus immer erreichbar.
Hilfe können Sie außerdem über eine Notrufsäule beziehungsweise ein Notruftelefon am Straßenrand anfordern.
"Notfon-D"-Telefonnummer 0800 66 83 66 3
Bei leichten Autounfällen mit Blechschaden oder Pannen bietet Ihnen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit den Mobilfunkbetreibern eine weitere Möglichkeit, Hilfe zu organisieren:
Über die kostenlose Telefonnummer 0800 66 83 66 3 ("Notfon-D"-Telefonnummer) erreichen Sie direkt die Zentrale des GDV, in der auch die Anrufe über die Notrufsäulen entgegengenommen werden.
Sollten Sie Ihren genauen Standort nicht kennen, kann Sie die Zentrale mit Ihrem Einverständnis orten lassen und Hilfe schicken.
Sollten Sie im europäischen Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, erschweren oftmals sprachliche Probleme die Situation. In solchen Fällen kann ein Europäischer Unfallbericht nützlich sein. Dieses Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Sie damit auch im Ausland ein vollständiges Unfallprotokoll erstellen können.
Sie erhalten diesen Unfallbericht in vielen europäischen Sprachen kostenlos bei Ihrer Versicherung oder können ihn online beim GDV bestellen.
Achtung: Wenn Sie an einem Unfall beteiligt waren und sich vom Unfallort entfernen, machen Sie sich in der Regel strafbar.
Vertiefende Informationen
- Wie Sie einen Notfall melden müssen und welche Punkte Sie dabei nicht vergessen dürfen, erfahren Sie ausführlich im Kapitel „Notfall – wie helfe ich?“ der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr“.
- Europäischer Unfallbericht
- Ausführliche Informationen, weiterführende Links sowie Adressen erhalten Sie in der vom Innenministerium herausgegebenen Broschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist?" - Tipps der Polizei für Opfer und Geschädigte von Verkehrsunfällen.
Freigabevermerk
07.07.2023 Innenministerium Baden-Württemberg