Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
- die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
- Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.
Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.
Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
15.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg