Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Schuldenregulierung und Entschuldung

Je länger Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, desto schlechter wird sich Ihre finanzielle Situation entwickeln, da Mahngebühren und laufende Zinsen den Schuldenberg wachsen lassen.
Eine Schuldenregulierung kann dadurch immer schwieriger und langfristiger werden.

Können Sie mit den Gläubigern keine Einigung erlangen oder ist aufgrund Ihrer Einnahmensituation eine Rückzahlung nicht mehr realistisch, ist eine Entschuldung zu überdenken.

 

Insolvenzverfahren - Entschuldung für Privatpersonen

Wenn Ihnen als Privatperson die Zahlungsunfähigkeit droht oder Sie schon zahlungsunfähig sind, können Sie eine Entschuldung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung anstreben.

Ziel des Verfahrens ist es, die Geldgebenden (Gläubiger) bestmöglich zu befriedigen und Ihnen einen Neuanfang ohne Schulden zu ermöglichen, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Verpflichtungen.
Am Ende des Verfahrens ist eine Befreiung von den noch verbliebenen Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung) möglich.

Das Verfahren gliedert sich in folgende Stufen:

  • außergerichtlicher Einigungsversuch
  • gegebenenfalls gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)
  • Restschuldbefreiungsverfahren

 

Unternehmensinsolvenz

Wenn Ihrem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht oder Ihr Unternehmen schon zahlungsunfähig beziehungsweise überschuldet ist, können Sie ein Unternehmensinsolvenzverfahren durchführen.

In bestimmten Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Dies gilt vor allem, wenn Sie Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind.

Das Unternehmensinsolvenzverfahren gliedert sich in folgende Stufen:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
  • Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht
  • Eröffnungsbeschluss und Durchführung des Insolvenzverfahrens

Wenn Unternehmensinhaber und Schuldner beziehungsweise Unternehmensinhaberin und Schuldnerin identisch sind (zum Beispiel selbstständiger Einzelkaufmann) ist es ähnlich wie bei einer Privatperson möglich, dem Insolvenzverfahren ein Restschuldbefreiungsverfahren nachzuschalten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

30.05.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000