Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Planung der Heizungsanlage
Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie sich für eine bestimmte Heizungsanlage entscheiden. Der Platzbedarf der verschiedenen Anlagen ist vom Brennstoff oder der Energiequelle abhängig, mit der Sie heizen wollen. Beispiele sind Erd-, Bio-, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Holz, Holzpellets, Sonnenenergie (Solarthermie) oder eine Wärmepumpe, deren Strom idealerweise mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugt wird.
Insbesondere bei einer Heizölanlage müssen Bauherren beachten, dass Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist. Daher gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Gewässer. Die Öltankanlage darf bei einer Lagermenge von mehr als 10.000 Litern nur von einem speziellen Fachbetrieb eingebaut werden. In bestimmten Fällen müssen schon vor Inbetriebnahme Prüfungen durch Sachverständige erfolgen. Das gilt für Anlagen
- mit einer Lagermenge von mehr als 1.000 Litern Heizöl und
- bei allen unterirdischen Lagertanks.
Anforderungen an die Heizungsanlage
Um den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung zu erhöhen, wurden gesetzliche Regelungen verabschiedet.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Neubauten dürfen einen bestimmten Wert für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust der Gebäudehülle nicht überschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf sagt aus, wie viel Energie im Zeitraum eines Jahres für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung benötigt wird.
Darüber hinaus zielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf eine energieeffiziente Anlagentechnik für das Heizen, Lüften, Kühlen und die Warmwasserbereitung ab, wenn diese erstmals in ein Gebäude eingebaut oder in bestehenden Gebäuden ersetzt wird.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zum erneuerbaren Heizen. In Baden-Württemberg gilt, für Gebäude, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren, auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes. Das wirft Fragen auf: Welche Heizungen sind zukünftig im Neubau erlaubt und welche im Bestand? Welche Übergangsfristen sieht das Gebäudeenergiegesetz vor? Wie ist das Verhältnis von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)?
Hier haben wir Antworten auf wichtige Fragen zum Thema Heizen für Sie zusammengestellt: Fragen und Antworten.
Speziell zu den Anforderungen des EWärmeG finden Sie auf unserer Internetseite weitere Arbeitshilfen und Merkblätter.
Vertiefende Informationen
- Informationen zum EWärmeG Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg
- Informationen zum GEG des Bundes finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg
- Nähere Auskünfte über einzuhaltende Bestimmungen und in der Region tätige Sachverständige erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde.
- Informationen über energieeffiziente und umweltfreundliche Heizsysteme sowie Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim Informationsprogramm "Zukunft Altbau" sowie bei den regionalen Energieberatungsagenturen oder der Verbraucherzentrale BW.
- Weiterführende Informationen erhalten Sie in den folgenden Broschüren:
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
16.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg