Lebenssituationen
In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende, passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde.
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.
Gefahrgut
Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die
- während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder
- Gesundheit und Leben von Menschen,
- die Natur oder Sachen schädigen können.
Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen.
Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.
Rechtsgrundlage
Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Freigabevermerk
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.01.2024