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Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Unbefristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel:

  • durch Kündigung seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers oder
  • in gegenseitigem Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag.

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht nicht, jedenfalls dann nicht, wenn die Kündigungserklärung des Arbeitgebers nicht einen entprechendenen Hinweis enthält. Dies gilt auch, wenn ein bedingtes oder befristetes Arbeitsverhältnis vor Eintritt der Bedingung oder Ablauf der Befristungdurch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet wird.

Nicht selten erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotzdem eine Abfindung. Bei größeren Personalaubbaumaßnahmen sehen Sozialpläne häufig Abfindungen vor, wenn dies so zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber auch selbst außergerichtlich eine Abfindung vereinbaren, etwa im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrages. Außerdem können sie nach der Erhebung einer Kündigunsgschutzklage im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich schließen, der eine Abfindungsregelung enthalten kann.

In allen Fällen kann der Anspruch oder die Auszahlung einer Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben (insbesondere kann eine Abfindung zu einem Ruhen oder in manchen Situationen auch zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen). Dies sollte im Einzelfall mit der Arbeitsagentur geklärt werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

23.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000