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Lebenssituationen

In verschiedenen Lebenssituationen benötigen Sie entsprechende,  passende Informationen, Formulare oder Dienstleistungen der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim oder einer anderen Behörde. 
Mit Ihrem Klick auf eine der genannten Lebenssituationen erhalten Sie eine Liste der bereitgestellten Informationen, Ansprechpartner und Leistungen und erleichtern sich damit den Behördengang.

Änderungen bei ausländischen Studierenden

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Tauberbischofsheim
Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
Telefon 09341 803 0
Fax 09341 803 7000